35. Forderung der C.________ AG (Straf- und Zivilklägerin) Die Vorinstanz verwies die Zivilklage der C.________ auf den Zivilweg. Zur Begründung führte sie aus, die C.________ habe den Ersatz der Reparaturkosten von CHF 37'359.10 für den Billettautomaten im Bahnhof von BB.________ (Ort) ver-