Es kann damit nicht von einer wirtschaftlichen, sprachlichen oder anderweitigen Integration in die Schweiz ausgegangen werden. Der Beschuldigte kam als Kriminaltourist in die Schweiz und nutzte hierfür aus, Verwandte in der Schweiz zu haben. Ein Härtefall liegt offensichtlich nicht vor. Die vom Beschuldigten angegebenen gesundheitlichen Probleme – Aufenthalt im Inselspital während der Haft, dies wegen Herzproblemen und wegen des Verdachts auf einen Tumor – sind nicht dokumentiert (pag. 5141 Z. 22 ff., Z. 38 ff.). Auf die Frage nach Untersuchungsresultaten gab er sodann vor der Vorinstanz an, es sei alles untersucht worden und die Antwort sei gewesen, es sei ok.