128 he, wenn er nicht mehr in Haft sein müsse, sagte er, er werde wahrscheinlich zurück nach Rumänien gehen. Er werde einen Arbeitsplatz finden und in der Nähe seiner Familie bleiben (pag. 5205 Z. 10 ff.). Auf die Frage, was eine Landesverweisung für ihn bedeuten würde, liess er lediglich verlauten: «Die Schweiz wird mich vermissen.» (pag. 5205 Z. 24). Während der Beschuldigte anlässlich der Hafteröffnungseinvernahme vom 30. März 2019 angab, er sei bei seinem Schwager probehalber angestellt, er helfe Parkett legen (pag.