In der Zeit, in der er nicht in der Schweiz gewesen sei, sei er in Rumänien bei seiner Familie gewesen (pag. 5141 Z. 34 ff.). Vor der Vorinstanz gab er auf eine mögliche Landesverweisung angesprochen an, diese wäre für ihn tragisch. Er dürfte diesfalls insbesondere seine Schwester nicht mehr besuchen (pag. 5140 Z. 10 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 1. September 2022 gab er an, seine Bezugspersonen seien seine Familie und mehrere gute Kollegen und Kolleginnen sowohl in der Schweiz als auch in Rumänien (pag. 5202 Z. 37 ff.).