32. Erwägungen der Kammer 32.1 Vorliegen eines Katalogdelikts nach Art. 66 Abs. 1 StGB Der Beschuldigte ist rumänischer Staatsangehöriger. Er ist somit Ausländer i.S.v. Art. 66a Abs. 1 StGB. Er wurde vorliegend u.a. wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls gemäss Art. 139 Ziff. 2 und Ziff. 3 StGB verurteilt. Dabei handelt es sich um Katalogdelikte (Art. 66a Abs. 1 Bst. c StGB), was im Regelfall die obligatorische Landesverweisung nach sich zieht (Art. 66a Abs. 2 StGB e contrario).