31.4 Freizügigkeitsabkommen (FZA) Der Anordnung einer Landesverweisung kann sodann das vorgenannte Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (FZA; SR 0.142.112.681) entgegenstehen (BGE 145 IV 364 E. 3.9). Das FZA gewährt Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern der Europäischen Union unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Aufenthalt in der Schweiz (Art. 1