4161, pag. 4166). Ein halbes Jahr später zeigte er sich am 19. Dezember 2019 wiederum geständnisbereit (pag. 3760), wollte in der hierfür angesetzten Einvernahme davon allerdings nichts mehr wissen (pag. 3761 ff.). Diesbezüglich ist auch auf seine zahlreichen Schreiben aus der Haft zu verweisen (pag. 4128 ff.). Die an den Tag gelegte Anspruchshaltung während dem gesamten Strafverfahren ist bemerkenswert. Reue oder Bedauern sind nicht ersichtlich, auch liess er sich durch Verkehrskontrollen nicht davon abhalten, sich weiterhin ans Steuer von Fahrzeugen zu setzen.