27. Täterkomponenten 27.1 Vorleben, Vorstrafen und persönliche Verhältnisse Die Kammer schliesst sich den Erwägungen der Vorinstanz zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen des zum Urteilszeitpunkt 30-jährigen Beschuldigten an (S. 80 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 5405 f.): A.________ weist in der Schweiz keine Vorstrafen auf. Zu seinen Vorstrafen in Rumänien und Italien wird auf die entsprechenden Auszüge inkl. Übersetzung verwiesen (pag. 4011 ff.). Daraus wird deutlich, dass A.________ mehrfach und auch einschlägig vorbestraft ist.