118 CHF 7‘150.00) und der Einwohnergemeinde CM.________ (Ort) (Sachschaden CHF 8‘547.00) – veranschlagt die Kammer jeweils eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Die nachfolgenden 21 Sachbeschädigungen mit Sachschäden ab CHF 1'000.00 bis CHF 5'000.00 werden sodann mit jeweils 10 Tagen Freiheitsstrafe gewichtet. Für die nunmehr verbleibenden 14 Sachbeschädigungen mit Sachschäden bis zu CHF 1’000.00 sind aufgrund des Unrechtgehaltes jeweils 5 Tage Freiheitsstrafe auszufällen. Anzumerken ist, dass der Sachschaden zu Nachteilen von AM.