standteile der Räumlichkeiten (Parkett, Treppe) beschädigt. Gemäss den VBRS-Richtlinien ist bei einem Referenzsachverhalt mit einer Schadenshöhe von CHF 300.00 eine Bestrafung mit 15 Strafeinheiten gerechtfertigt (Ziff. 14, S. 47). Im Vergleich zu diesem Referenzsachverhalt ist die Schadenshöhe bei der Mehrheit der in casu zu beurteilenden Sachbeschädigungen um ein mehrfaches grösser. Insgesamt fallen die Sachbeschädigungen in der Bemessung der Gesamtstrafe verschuldensmässig durchaus auch ins Gewicht. Es ist von einem leichten bis mittleren Verschulden auszugehen. In casu stellt der Sachschaden zum Nachteil der BH.