Es wäre ihm ohne Weiteres möglich gewesen, auf ehrliche Art und Weise Geld zu verdienen. Die subjektive Tatschwere wirkt sich neutral aus und es bleibt insgesamt bei einem mittelschweren Tatverschulden. 25.3 Fazit Nach Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Tatschwere ist eine Einsatzstrafe von 48 Monaten Freiheitsstrafe angemessen.