Das gezielte Aussuchen der Einbruchsobjekte sowie die Vorgehensweise vor Ort zeugt von grosser Unverfrorenheit. Die vorliegende Deliktsserie umfasste 53 Tathandlungen. Neben Geschäftsräumlichkeiten dienten in 16 Fällen auch Wohnungen oder Einfamilienhäuser als Einbruchsobjekte. Der Beschuldigte und die weiteren Bandenmitglieder sind damit ein grosses Konfrontationsrisiko mit den Bewohnern eingegangen. Teilweise kam es auch dazu, dass sie bemerkt wurden (vgl. Ziff. 1.3., 1.9 und 1.19. der Anklageschrift), was sie aber nicht von weiterer Delinquenz abhielt.