5402): A.________ organisierte die Wohnung an der DE.________ (Strasse) in Bern, aus der die Gruppierung heraus Einbruchdiebstähle beging. Er stellte mit dem Citroën Jumper ein wichtiges Tatfahrzeug zur Verfügung und organisierte den Abtransport von Deliktsgut aus der Schweiz nach Rumänien. Zudem machte I.________ geltend, sie seien bei ihrer Anhaltung «unter der Verantwortung» von A.________ gestanden (pag. 2610). Das Gericht geht deshalb davon aus, dass A.________ die Rolle als «spiritus rector» zukam, was bei der Strafzumessung entsprechend zu berücksichtigen ist.