115 digte kein (legales) Einkommen erzielt. Das behauptete Vermögen in Rumänien ist überdies nicht belegt. Der Vollzug einer Geldstrafe erscheint unter diesen Voraussetzungen mehr als fraglich. Insgesamt erweist sich die Freiheitsstrafe somit als zweckmässige Sanktion. Der vorgenannten Methodik folgend wird somit eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden sein.