Vorliegend stehen nicht nur die Sachbeschädigungen und die Hausfriedensbrüche mit den jeweiligen Diebstählen in engem Sachzusammenhang. Da die Entwendungen der Fahrzeuge sowie die Fahrten ohne Berechtigung mehrheitlich dazu dienten zu den Tatorten hin- bzw. wegzufahren sowie die Deliktsgüter zu transportieren sind auch diese zeitlich sowie sachlich eng damit verknüpft. Zudem delinquierte der Beschuldigte mehrfach und einschlägig über einen längeren Zeitraum. Mithin wurde die Diebstahlsserie als gewerbsmässig qualifiziert. Bereits aufgrund der Vielzahl an Einbruchdiebstählen ist die Zweckmässigkeit der Geldstrafe in Frage zu stellen. Wichtiger ist indes aber deren fehlende präventive