zum Ganzen vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1246/2015 vom 09. März 2016 E. 1.2.2). Ergänzend ist diesbezüglich festzuhalten, dass auch nach der neusten Rechtsprechung eine Gesamtfreiheitsstrafe ausgesprochen wird, wenn viele Einzeltaten zeitlich sowie sachlich eng miteinander verknüpft sind und eine blosse Geldstrafe bei keinem der in einem engen Zusammenhang stehenden Delikte geeignet ist, in genügendem Masse präventiv auf den Täter einzuwirken (Urteile des Bundesgerichts 6B_141/2021 vom 23. Juni 2021 E. 1.3.2; 6B_496/2020 vom 11. Januar 2021 E. 3.4.2; 6B_112/2020 vom 7. Oktober 2020 E. 3.2; 6B_1186/2019 vom 9. April 2020 E. 2.2 und 2.4).