und I.________ begangenen Deliktsserie (Anfang Februar 2019 bis am 12.2.2019) und der zweiten Deliktsserie (ab dem 17.2.2019), in der (anstelle von CZ.________) E.________ dazu kam, ein Unterbruch von einigen wenigen Tagen erfolgte. Die vier Einbrüche der zweiten Deliktsserie in der Nacht vom 24./25.2.2019 in AT.________ (Ort) zeigen, dass die neu zusammengesetzte Gruppierung erneut schlagkräftig war, auch wenn es dort in drei von vier Fällen lediglich beim Versuch blieb. Auch mit E.________ hielten A.________ und I.________ am bisherigen «modus operandi» fest.