21. Vorbemerkungen Gegenstand der nachfolgenden Strafzumessung bilden nebst den hiervor ausgesprochenen Schuldsprüchen wegen banden- und gewerbsmässigen Diebstahls, Sachbeschädigung (mehrfach), Hausfriedensbruchs (mehrfach), Entwendung eines Fahrzeuges zum Gebrauch (mehrfach) und Führens eines Fahrzeuges ohne Berechtigung (mehrfach) auch die rechtskräftigen Schuldsprüche wegen Führens eines Fahrzeuges ohne Berechtigung (Ziff. 5.1., 5.2., 5.8., 5.18. und 5.19. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 5217).