In einem Fall versuchte der Beschuldigte unter Mitwirkung der bereits verurteilten Bandenmitglieder einen Billettautomaten abzutransportieren. Dabei lenkte der Beschuldigte ein hierzu entwendetes Fahrzeug, riss so den Billettautomaten von dessen Betonsockel und verursachte einen Sachschaden von CHF 37'359.10 (Ziff. 2.26. der Anklageschrift,