Der Beschuldigte hatte Kenntnis von den genannten Tatumständen und sie waren auch von seinem Willen umfasst. Der Beschuldigte ist des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls in 53 Fällen im Zeitraum vom 1. Februar 2019 bis zum 29./30. März 2019 im Gesamtdeliktsbetrag von ca. CHF 185'000.00 schuldig zu erklären.