Auch konnte ein Deliktsbetrag von ca. CHF 185'000.00 erbeutet werden. Der Beschuldigte verfügte während seines Aufenthalts in der Schweiz über keine Arbeitsstelle. Er hatte demnach keine andere Einkommensquelle. Es steht fest, dass sich der Beschuldigte darauf eingerichtet hatte, durch weitere Diebstähle Einkünfte zu erzielen. Der Beschuldigte kam mit der Absicht zu delinquieren in die Schweiz. Aufgrund der Vorgehensweise liegt ohne Weiteres eine gewerbsmässige Begehung vor. Die Gruppierung delinquierte in unterschiedlicher Zusammensetzung gemeinsam insgesamt 53 Mal in der Absicht, einen möglichst grossen Erlös zu erzielen.