Aus den Akten wird nicht ersichtlich, wie und durch wen der Citroën Jumper in der Folge ausgelöst werden konnte. Wie dem anlässlich dieser Anhaltung erstellten polizeilichen Protokoll zu entnehmen ist, wurde der Beschuldigte darauf hingewiesen, dass er nicht berechtigt sei ein Fahrzeug zu führen, was ihn offensichtlich nicht beeindruckte. Das unberechtigte Führen eines Fahrzeuges am 28. März 2019 gab der Beschuldigte sodann zu (pag. 3476 f Z. 171 ff.).