102 worden, diesen innert angemessener Frist mit einer führungsberechtigten Person abholen zu kommen. Der Beschuldigte habe angegeben, den Fahrzeugschlüssel des erwähnten Lieferwagens von einem gewissen DC.________, bei welchem er sich temporär aufhalte, selbständig an sich genommen zu haben. Folglich sei der Verantwortliche der Firma DV.________ nicht kontaktiert worden (pag. 2256 f.). Aus den Akten wird nicht ersichtlich, wie und durch wen der Citroën Jumper in der Folge ausgelöst werden konnte.