Die Verteidigung beantragte in diesem Punkt zumindest teilweise Schuldsprüche. Gestützt auf die vorliegenden Ausführungen ist der Nachweis zweifellos erbracht, dass A.________ zwischen dem 31.8.2018 und dem 30.3.2019 in Zürich, DA.________ (Ort), G.________ (Ort) und andernorts mehrfach ohne Führerausweis mit verschiedenen Fahrzeugen gefahren ist.