Dann gab er an, auch noch mit einem BMW gefahren zu sein (pag. 3746 Z. 121). Weiter wird auf die Aussagen von I.________ und J.________ verwiesen, welche wiederholt ausgesagt haben, A.________ habe sie mit einem Auto zu den Tatorten gefahren und wieder abgeholt bzw. er habe an den Tatorten Autos behÃĪndigt, um das Deliktsgut abzutransportieren.