101 portiert und – zur Aussage des Beschuldigten passend – in einem Wald versteckt (pag. 2210 ff.). Die aktive Täterschaft von I.________ ________ und E.________ ist somit erstellt. Die Delikte entsprechend den angeklagten Sachverhalten, Ziff. 1.53., 2.50. und 3.50. der Anklageschrift, sind der Gruppierung, welcher gemäss dem Beweisergebnis auch der Beschuldigte angehörte, zuzuschreiben. 16.6.31 Zum Vorwurf gemäss Ziffer 4.1. der Anklageschrift