I.________ bestätigte, mit einer Person dort gewesen zu sein. Nach der Tat hätten sie A.________ in St. Gallen getroffen, der mit CY.________ zusammen gewesen sei. Sie hätten nichts von der Tat gesagt (pag. 2902 Z. 1395 ff.). Sie seien dann gleichentags angehalten worden. Er habe den Einbruch zusammen mit E.________ begangen (pag. 3097 Z. 265 ff.). E.________ erklärte, er erinnere sich nicht, dass er am Tag, als er angehalten worden sei, noch etwas getan habe. Er sei in Zürich gewesen, habe ziemlich viel getrunken und Kokain konsumiert. Richtig sei, dass A.________ weggefahren sei, um seine Freundin an die Grenze zu bringen. Er erinnere sich nicht an einen Einbruch an diesem Abend.