I.________ wird weiter vorgeworfen, er habe dort einen Nissan E, NT 400 Cabstar, zum Abtransport der Beute weggenommen. E.________ wird vorgeworfen, er sei mitgefahren. Es wird auf das Deliktsblatt der Kantonspolizei Bern vom 7.8.2019 (pag. 2152 ff.) und auf den Anzeigenrapport der Kantonspolizei Zürich vom 19.6.2019 (pag. 2155 ff.) verwiesen. Auf dem Mobiltelefon von I.________ konnte ein Foto gesichert werden, welches E.________ auf dem Beifahrersitz und I.________ auf dem Fahrersitz zeigt. Dieses Foto entstand am 30.3.2019, 08:06 Uhr, in Thal und damit in der Nähe des Tatorts (pag. 3178).