A.________ bestritt, damit etwas zu tun zu haben. Er habe weder mit dem Diebstahl noch mit der Krone daraus zu tun (pag. 3501 Z. 791 ff.). Auf die Frage, ob er gewusst habe, dass dieser Gegenstand gestohlen gewesen sei, erklärte er, absolut nicht (pag. 3501 Z. 797 f.). Er wisse nichts darüber (pag. 3509 Z. 1199 ff.).