Am Tatort hat der KTD der Kantonspolizei Solothurn Schuhsohlenabdruckspuren sichergestellt, die einerseits mit den von E.________ bei seiner Anhaltung getragenen Schuhen und andererseits mit den Schuhen aus der Wohnung an der DE.________ (Strasse) in Bern übereinstimmten (pag. 4321). Teilweise konnten DNA-Spuren (Mischprofil) erhoben werden, welche I.________ und E.________ zugeordnet werden konnten (pag. 2110 ff.). Die Kantonspolizei Freiburg konnte im fraglichen Zeitraum den Citroën Jumper überwachen. Dabei konnte festgestellt werden, wie I.________ und E.________ mit dem Fahrzeug in die Umgebung von CM.