(Strasse) 14 hätten sie zum Nachteil der CO.________ mit den zuvor behändigten Werkzeugen ein Loch in die Blechfassade gemacht, die Räumlichkeiten betreten und durchsucht, ohne Beute zu machen. An der FK.________ (Strasse) hätten sie zum Nachteil der Einwohnergemeinde CM.________ (Ort) ein Fenster aufgedrückt, die Räumlichkeiten betreten, durchsucht und ein Ladekabel für ein Handy i-Phone im Deliktsbetrag von CHF 5.00 behändigt. Es sei ein Sachschaden von CHF 1'730.00, CHF 24'000.00 und CHF 8'547.00 entstanden.