sie seien in der Nacht vom 28./29.3.2019 mit dem Citroën Jumper nach CM.________ (Ort) in die Nähe des Objekts an der FJ.________ (Strasse) 11 gefahren. Dort hätten sie zum Nachteil der CN.________ (AG) ein Fenster aufgebrochen, seien in die Räumlichkeiten eingestiegen und hätten diese durchsucht. Sie hätten dann diverse Werkzeuge (Schraubenzieher, 6 Zangen, Blechschneidemaschine, Blechschere) und eine Schmuckdose mit einer goldigen Zahnkrone im Deliktsbetrag von insgesamt CHF 460.00 behändigt. An der FJ.________ (Strasse) 14 hätten sie zum Nachteil der CO.