Diese Schilderung passt genau zu den beiden Anklagepunkten und den Deliktsgütern (pag. 4715). Anlässlich der Einvernahme vom 19. Juni 2019 führte er sodann aus, bei diesem Diebstahl sei er und eine andere Person und eine andere Person im Auto beteiligt gewesen (pag. 2897 Z. 1139 f.). Er habe die Tat mit einer weiteren Person gemacht und eine weitere Person habe auf sie im Auto gewartet. Er schilderte dann nochmals, sie hätten einen kleinen Safe gefunden, diesen weggebracht und geöffnet, jedoch keinen Profit gemacht.