Es wird auf die Deliktsblätter der Kantonspolizei Bern vom 6.8.2019 (pag. 2031 ff.) und vom 2.8.2019 (pag. 2047) sowie auf die Anzeigenrapporte der Kantonspolizei Aargau vom 4.4.2019 (pag. 2023 ff. [recte: 2034 ff.]) und vom 5.4.2019 (pag. 2050 ff.) verwiesen. Die Kantonspolizei Freiburg konnte im fraglichen Zeitraum den Citroën Jumper überwachen. Dabei konnte festgestellt werden, dass das Fahrzeug in CJ.________ (Ort) parkiert war und eine Person im Fahrzeug wartete (pag. 3887 f.).