Zu den Aussagen von A.________ wird auf die bisherigen Ausführungen verwiesen. Gestützt auf die selbstbelastenden Aussagen von I.________ und E.________, die teilweise durch die objektiven Beweismittel bestätigt werden, erachtet das Gericht die angeklagten Sachverhalte bezüglich I.________, A.________ und E.________ beweismässig als erweisen.