Dort hätten sie ein Fenster aufgewuchtet, die Räumlichkeiten betreten und durchsucht und dann aus diversen Kassen und Portemonnaies das Deliktsgut von insgesamt CHF 4‘858.00 entwendet. Es sei ein Sachschaden von CHF 3'500.00 und CHF 4'395.50 [recte: CHF 4'805.25; vgl. AKS Ziff. 2.40] entstanden.