sie seien in der Nacht vom 22./23.3.2019 mit dem Citroën Jumper nach CB.________ (Ort) in die Nähe des Objekts an der FE.________ (Strasse) gefahren und hätten zum Nachteil der CC.________ (AG) ein Fenster aufgebrochen. Dann seien sie seien eingestiegen, hätten die Räumlichkeiten durchsucht, ohne Beute zu machen. An der DU.________ (Strasse) hätten sie zum Nachteil der CD.________ (AG) mittels Leiter ein Flachdach bestiegen. Dort hätten sie ein Fenster aufgewuchtet, die Räumlichkeiten betreten und durchsucht und dann aus diversen Kassen und Portemonnaies das Deliktsgut von insgesamt CHF 4‘858.00 entwendet.