95 sen zu sein. Es stimme alles, was I.________ gesagt habe, bis auf die dritte Person (pag. 3424 Z. 510 ff.). A.________ erklärte, er habe nichts damit zu tun (pag. 3509 Z. 1181 ff.). Gestützt auf die selbstbelastenden Aussagen von I.________ und E.________, die teilweise durch die objektiven Beweismittel bestätigt werden, erachtet das Gericht die angeklagten Sachverhalte bezüglich I.________, A.________ und E.________ beweismässig als erwiesen.