Er bestätigte aber, so ein Paar Schuhe (Asservat 4) gehabt zu haben (pag. 3399 Z. 1346). Er könne sich nicht erinnern, in ein Haus eingebrochen zu sein (pag. 3422 Z. 460 ff.). Zu den Aussagen von A.________ wird auf die bisherigen Ausführungen verwiesen. 93 Das Gericht erachtet gestützt auf die selbstbelastenden Aussagen von I.________ und E.________ sowie die objektiven Beweise die angeklagten Sachverhalte hinsichtlich A.________, I.________ und E.________ als erwiesen.