sie hätten in der Nacht vom 16./17.3.2019 in BT.________ (Ort), FA.________ (Strasse), zum Nachteil von BU.________ mit einem Flachwerkzeug die Balkontüre aufgewuchtet, das Einfamilienhaus betreten, durchsucht und eine Damenuhr Omega, ein Portemonnaie und diverse Währungen im Gesamtbetrag von CHF 1‘656.00 behändigt. Es sei ein Schaden von CHF 400.00 entstanden.