3421 Z. 407 f.), ja er sei dort gewesen (pag. 3422 Z. 446). Zu den Aussagen von A.________ wird auf die bisherigen Ausführungen verwiesen. Das Gericht erachtet gestützt auf die selbstbelastenden Aussagen von I.________ und E.________ sowie die objektiven Beweise die angeklagten Sachverhalte hinsichtlich A.________, I.________ und E.________ als erwiesen.