Zum Nachteil des BR.________, Druckerei, hätten sie im Inneren des Treppenhauses mit Körpergewalt die Türe der Druckerei aufgewuchtet, die Räumlichkeiten durchsucht ohne Beute zu machen. Zum Nachteil der BS.________ (AG) hätten sie schliesslich mit Körpergewalt und Werkzeug die Türe der Druckerei aufgewuchtet, die Druckerei betreten, durchsucht und aus einer Geldkassette CHF 350.00 behändigt. Es sei ein Sachschaden von CHF 3'000.00, CHF 1'000.00, 1'000.00 und 2'000.00 entstanden.