I.________ gab zu, mit einer Person, deren Namen er nicht sagen könne, dort gewesen zu sein (pag. 2629 Z. 1421 ff.). Sie seien zu zweit mit dem Citroën Jumper dorthin gefahren (pag. 3061 Z. 394 ff.). E.________ bestritt seine Täterschaft (pag. 3172 Z. 1222 ff.). Er habe nichts damit zu tun, denn er sei nie in ein Haus eingebrochen, nur in Hallen oder Depots (pag. 3393 Z. 1044 ff., pag. 3420 Z. 358 ff.). Zu den Aussagen von A.________ wird auf die bisherigen Ausführungen verwiesen.