I.________ bestritt seine Täterschaft bzw. machte geltend, er könne sich nicht mehr erinnern. Dann sagte er, wenn seine DNA dort gefunden worden sei, dann sei möglich, dass er dort gewesen sei. Die Fotos sagten ihm aber nichts. Er habe an weiteren, ähnlichen Taten teilgenommen, an diesen Ort könne er sich aber nicht erinnern (pag. 3059 Z. 338 ff.). Als ihm vorgehalten wurde, die DNA sei an einem zurückgelassenen roten Schraubenzieher festgestellt worden, gab er an, es sei möglich. Möglich sei aber auch, dass dieser Schraubenzieher durch jemand anderes benutzt worden sei und er ihn zuvor im Citroën Jumper zurückgelassen habe.