Es wird auf das Deliktsblatt der Kantonspolizei Bern vom 6.8.2019 (pag. 1545 ff.) und den Rapport der Kantonspolizei Neuenburg vom 14.5.2019 (pag. 1557 ff.), 5.4.2019 (pag. 1561 ff.) und 10.6.2019 (pag. 1597 ff.) verwiesen. Der KTD der Kantonspolizei Neuenburg konnten mehrere Schuhsohlenabdruckspuren sicherstellen, die teilweise mit den in der Wohnung an der DE.________ (Strasse) in Bern erhobenen Schuhen und (wahrscheinlich) auch mit den Schuhen übereinstimmten, die A.________ bei seiner Anhaltung getragen hat. Weiter konnte eine DNA-Spur erhoben und I.________ zugeordnet werden.