A.________ sagte aus, er könne dazu nichts sagen, er habe diesen Einbruch nicht begangen. Wenn I.________ behaupte, er habe diesen Einbruch mit zwei weiteren Personen begangen, dann seien die Leute frei zu sagen, was sie wollten (pag. 3508 Z. 1136 ff.). Es sei doch seltsam, dass I.________ immer von anderen Personen spreche. Er werde beschuldigt, obwohl keine DNA-Spuren von ihm gefunden worden seien. Er sei nicht beteiligt gewesen, er sei nie in ein anderes Haus eingedrungen (pag. 3754 Z. 396 ff.).