Es wird auf das Deliktsblatt der Kantonspolizei Bern vom 5.8.2019 (pag. 1490 ff.) und den Anzeigenrapport der Kantonspolizei Bern vom 7.3.2019 (pag. 1503 ff.) verwiesen. Der KTD der Kantonspolizei Bern konnte Schuhsohlenabdruckspuren sichern, die mit Schuhen aus der DE.________ (Strasse) und auch mit einem Schuh, den A.________ bei seiner Anhaltung trug, übereinstimmen (pag. 4268 ff.).