87 gelangt, wo sie eine Scheibe des Gewächshauses eingeschlagen, das Objekt durchsucht und dann 2 Kaffeemaschinen Jura, Bargeld CHF 900.00 und ein Portemonnaie im Gesamtbetrag von CHF 1‘950.00 behändigt hätten. Für den Abtransport der Beute und Rückkehr zum Citroën Jumper habe A.________ einen Citroën Berlingo behändigt, in welchem auch I.________ und E.________ mitgefahren seien. Es sei ein Sachschaden von CHF 500.00 entstanden.