Wiederum bezeichnend ist, dass das bei den zuvor in AY.________ begangenen Delikten entwendete Deliktsgut – Werkzeuge und einen Personenwagen Subaru Outback – in BB.________ (Ort) verwendet wurde, um das Geld aus dem Automaten zu entwenden bzw. um diesen herauszureissen (pag. 1447, pag. 1456, pag. 1469.). Damit ist erstellt, dass der Beschuldigte auch bei den Einbruchdiebstählen in AY.________ und somit in allen drei in dieser Ziffer behandelten Anklagepunkten persönlich anwesend war. Entsprechend ist erstellt, dass I.________ ________, E.________ und der Beschuldigte als aktive Täterschaft vor Ort waren.