sie hätten in der Nacht vom 25./26.2.2019 in AY.________, EQ.________ (Weg), zum Nachteil von AZ.________ für den Diebstahl eines Billettautomaten ein weiteres Fahrzeug und Werkzeuge gesucht. Sie seien deshalb in die unverschlossene Scheune und die Garage geschlichen, hätten diverse Kabel, Hämmer, Kanister, 2 Beile und dergleichen mehr im Deliktsbetrag insgesamt ca. CHF 200.00 und den Subaru behändigt. Gleichenorts hätten sie am ER.________ (Weg) zum Nachteil von BA.________ die Sägerei betreten und drei Werkzeuge und ein Fahrrad im Deliktsbetrag CHF 1‘700.00 weggenommen. Beim Bahnhof an der ES.________ (Strasse) in BB.